Text zum Fisch & Waldfest
Jagdausübung im befriedeten Bezirk
Jagdausübung im befriedeten Bezirk - § 8 SächsJagdG (zu § 6 Bundesjagdgesetz) Liebe Jägerinnen und Jäger, aus gegebenem Anlass erteilt die Obere Jagdbehörde nachfolgend Vollzugshinweise zur Anwendung des § 8 Abs. 3 SächsJagdG, um deren Beachtung wir bitten. Ziel...