Nachfolgend erhalten Sie eine Information zur Änderung des Bundesjagdgesetzes zum Thema Wolf.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
An alle Jagdausübungsberechtigten des Landkreises Bautzen,
mit angefügten Schreiben möchten wir Sie über die Jagd auf die Tierart Wolf im Freistaat Sachsen informieren.
Am 2. April 2026 ist das Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Kraft getreten. Der Wolf ist damit als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen worden; zudem wurden umfangreiche Spezialregelungen zur Jagd auf den Wolf geschaffen. Damit überträgt der Bundesgesetzgeber den Jagdausübungsberechtigten eine große Verantwortung.
In diesem Schreiben informieren wir Sie über die wichtigsten Rechtsänderungen, die von Ihnen unmittelbar zu beachten sind:
Anschreiben: Hinweise zur Jagd auf die Tierart Wolf
Ihre untere Jagdbehörde


