Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen

23. März 2026

Die Rückkehr des Wolfes in Deutschland und Europa ist ein Erfolg der Artenschutzpolitik. Mit der zunehmenden Ausbreitung gibt es aber auch Konflikte mit der Weidetierhaltung und Teilen der Bevölkerung. Der Deutsche Bundestag hat nun beschlossen, den Wolf ins Jagdgesetz aufzunehmen.

Das steht im Gesetzentwurf („Zwei-Säulen-Modell“):

    • 1. Säule – Problemwolf-Entnahme
      • 365 Tage im Jahr
      • 6 Wochen / 20 km Umkreis
      • Einzelwölfe / ganzes Rudel
      • ohne behördliche Genehmigung
      • losgelöst vom günstigen Erhaltungszustand
      • Klagen haben keine aufschiebende Wirkung
    • 2. Säule – Reguläre Bejagung
      • 40% des jährlichen Zuwachses
      • Jagdzeit Juli – Oktober
      • Rudelstrukturen bleiben erhalten

Monitoringdaten sind Grundlage!

→ Weitete Informationen dazu auch hier.

Stand 05.März 2026 / Quelle Deutscher Jagdverband

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