Liebe Jägerinnen und Jäger,
sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgende Informationen über die Änderungen der ASP-Allgemeinverfügungen möchten wir hiermit weitergeben.
Wir bitten um Beachtung und Kenntnisnahme.
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat, durch Allgemeinverfügungen zur ASP, die Restriktionszonen hinsichtlich der Sperrzone II
(gefährdetes Gebiet) aufgehoben und der Sperrzone I (Pufferzone) entsprechend angepasst. Mit Erlass der Durchführungs-
Verordnung (EU) 2025/2388 der Kommission vom 24. November 2025 wurde Anhang I der Durchführungsverordnung 2023/594
mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest geändert und insofern den erfolgreichen
Bekämpfungsmaßnahmen in Sachsen Rechnung getragen.
Hier finden Sie die Links der veröffentlichten Allgemeinverfügungen auf der Seite der LDS:
- Sperrzone II: Tierseuchenbekämpfung | ASP – Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen
- Sperrzone I: Tierseuchenbekämpfung | ASP – 5. Änderung der Allgemeinverfügung vom 20. April 2023 zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen
- Die kartografische Darstellung der Sperrzonen als interaktive Karte finden Sie hier im Geoportal Sachsenatlas – sachsen.de .
Sämtliche Dokumente werden zeitnah auch im TSBH Sachsen verlinkt und im PDF-Format eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Richter / Stellv. Leiter LTBZ Sachsen
Sperrzone 1:
Sperrzone 2:





