Vom Freistaat Sachsen wurden ASP Information „Biosicherheitsmaßnahmen für Jäger“ in einer übersichtlichen Form zusammengestellt. Ein wichtiger Partner des für Tierseuchenbekämpfung zuständigen Sozialministeriums sind die Jagdausübungsberechtigten und Jagdrevierinhaber. Innerhalb der Sperrzone II, in der aktives Seuchengeschehen herrscht, ist die verstärkte Bejagung von Schwarzwild angeordnet. Dabei kommen Jägerinnen und Jäger sowie mögliche Helferinnen und Helfer auch in Kontakt mit infizierten Wildschweinen. Um das ASP-Virus nicht weiterzutragen, sollten strenge Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Damit sich die Jagdausübungsberechtigen auch direkt im Wald über diese informieren können, haben wir eine handliche Informationskarte hergestellt, auf der alle Biosicherheitsmaßnahmen für Jäger nachzulesen sind. Diese passt in jede Jackentasche. Wir bitten darum, dass sich die Jägerschaft mit den Maßnahmen vertraut macht.
Information des Veterinäramtes zur Verkleinerung von ASP-Restriktionszonen
Liebe Jägerinnen und Jäger, sehr geehrte Damen und Herren, weiterhin gibt das Veterinäramtes nachstehende Information zur Verkleinerung von ASP-Restriktionszonen heraus. Auch hier bitten wir um Kenntnisnahme und Beachtung. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an...



