Vom Freistaat Sachsen wurden ASP Information „Biosicherheitsmaßnahmen für Jäger“ in einer übersichtlichen Form zusammengestellt. Ein wichtiger Partner des für Tierseuchenbekämpfung zuständigen Sozialministeriums sind die Jagdausübungsberechtigten und Jagdrevierinhaber. Innerhalb der Sperrzone II, in der aktives Seuchengeschehen herrscht, ist die verstärkte Bejagung von Schwarzwild angeordnet. Dabei kommen Jägerinnen und Jäger sowie mögliche Helferinnen und Helfer auch in Kontakt mit infizierten Wildschweinen. Um das ASP-Virus nicht weiterzutragen, sollten strenge Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Damit sich die Jagdausübungsberechtigen auch direkt im Wald über diese informieren können, haben wir eine handliche Informationskarte hergestellt, auf der alle Biosicherheitsmaßnahmen für Jäger nachzulesen sind. Diese passt in jede Jackentasche. Wir bitten darum, dass sich die Jägerschaft mit den Maßnahmen vertraut macht.
Jagdausübung im befriedeten Bezirk
Jagdausübung im befriedeten Bezirk - § 8 SächsJagdG (zu § 6 Bundesjagdgesetz) Liebe Jägerinnen und Jäger, aus gegebenem Anlass erteilt die Obere Jagdbehörde nachfolgend Vollzugshinweise zur Anwendung des § 8 Abs. 3 SächsJagdG, um deren Beachtung wir bitten. Ziel...