Waschbär im Garten – Rat bei ungebetenem Besuch

9. September 2024

Bereits seit mehreren Jahren breiten sich nicht heimische Räuber, wie der Waschbär, immer weiter aus. Dabei drängen sie nicht nur Wildtiere, wie Bodenbrüter oder Singvögel, zurück. Als geschickter Generalist erschließt sich der Waschbär auch die von Menschen besiedelten Gebiete und nutzt dessen Nachbarschaft – dies führt oft zu Konflikten. Unseren Jagdverband erreichen beinahe täglich Anfragen, wie den dreisten Besuchern beizukommen ist. Hier geben wir gern Antwort und Hilfestellung auf die häufigsten Fragen.

Was darf ich als Nichtjäger gegen Waschbären auf meinem Grundstück tun?

Das Aufstellen einer geeigneten (1) Falle ist prinzipiell auch Nichtjägern gestattet.
Diese müssen bis zu dreimal täglich kontrolliert werden – was in den meisten Fällen durch Sie sichergestellt werden muss.
Die Fallen können, beispielsweise, bei der örtlichen Jägerschaft ausgeliehen werden.
(1) = als geeignet gelten Lebendfallen, welche die Tiere mittels zweiseitiger Schnapp- bzw. Falltür lebendig fangen.

Was tue ich, wenn ich einen Waschbären gefangen habe?

Das Erlegen des Waschbären ist Sache des Fachmannes bzw. der Fachfrau. Diese müssen die entsprechende Sachkunde nachweisen können, was auf Inhaber eines gültigen Jagdscheines zutrifft.
Wie / wo das geschehen kann und ob ggf. eine behördliche Genehmigung notwendig ist, kommt auf die individuellen Gegebenheiten an.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Da Waschbären immer häufiger ihr Unwesen in Gärten treiben, nehmen viele Jägerinnen und Jäger inzwischen eine Aufwandsentschädigung für Zeit und Fahrtkosten bzw. für das Entleihen der Fallen.
Der konkrete Betrag kann variieren – Kosten von bis zu 80 Euro pro Einsatz bzw. Waschbär sind durchaus nicht unüblich.

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