Newsletter DJV

Newsletter des Deutschen Jagdverbandes

22. März 2024

Nach dem interessanten Vortrag von Olaf Niestroj auf unserem Kreisjägertag mit dem Thema „Der DJV auf Bundesebene – was mach die da oben eigentlich?“ möchten wir auf den Newsletter des Deutschen Jagdverbandes hinweisen, der grade wieder aktuell erschienen ist.

Über den folgenden Link kann man sich direkt für den Newsletter registrieren, und man wird regelmäßig über die Aktivitäten des DJV informiert:

https://www.jagdverband.de/der-djv/newsletter-anmeldung

Den Aktuellen Newsletter haben wir an dieser Stelle einmal eingefügt. Viel Spaß beim lesen.

Eurer Vorstand

Liebe Jägerinnen und Jäger,

Tierschützer und Wildtiere können aufatmen – Bestandsdrohnen ohne Zertifizierung des Herstellers können auch weiterhin für die Jungwildrettung während der Mahd genutzt werden. Der einzuhaltende Mindestabstand zu Siedlungen, Erholungsgebieten sowie Industrie- und Gewerbeflächen wird reduziert.

Rückblick: Zum 1. Januar 2024 sind im Rahmen der EU-Drohnenverordnung verschärfte Regeln zum Betrieb von Drohnen in Kraft getreten. Betroffen wären auch Fluggeräte gewesen, die bis Ende 2022 für die Jungwildrettung angeschafft und durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft entsprechend gefördert wurden. Das AUS FÜR EINEN GROSSEN TEIL DER BESTANDSDROHNEN hätte fatale Folgen für die Jungwildrettung während der Frühmahd gehabt. Der Deutsche Jagdverband und die Deutsche Wildtierrettung haben sich vehement für eine schnelle und unbürokratische Lösung eingesetzt – mit Erfolg. Am Mittwoch hat das Bundesverkehrsministerium mit einer Weisung an das Luftfahrt-Bundesamt Einschränkungen für die Jungwildrettung mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Der bisher für nicht zertifizierte Drohnen geltende Mindestabstand von 150 Metern zu Siedlungen, Erholungsgebieten sowie Industrie- und Gewerbeflächen reduziert sich. Hier gilt jetzt eine 1:1-Regel, das heißt, dass der Mindestabstand auf 10 Meter oder bei Bedarf sogar weniger verringert werden kann, wenn entsprechend tief geflogen wird. Deutschland ist vergleichsweise dicht besiedelt, die Felder sind häufig in unmittelbarer Nähe zu Wohn- oder Gewerbegebieten. Mit der neuen Abstandsregel sollen Drohnen dann auf über 90 Prozent mehr Agrarflächen eingesetzt werden können.

Die Regelung ist zunächst auf acht Monate befristet. Ranghohe Behördenvertreter aus den zuständigen Ministerien haben gegenüber DJV und DWR allerdings signalisiert, dass eine dauerhafte Lösung gefunden werden soll. Mehr dazu finden Sie in unserer Pressemitteilung.

Sie als Tierschützer sind über die Brut- und Setzzeit sowie die Gefahren für das Jungwild während der Frühmahd natürlich bestens informiert – Ihr Umfeld ist es vielleicht nicht. Für Jungwildretter haben wir gemeinsam mit der Deutschen Wildtierrettung Poster-Vorlagen entworfen, die Sie gern nutzen können.

Empfehlen Sie doch Ihren Landwirten das Video „Tierschutztipps für die Grasernte“ mit einer leicht verständlichen Darstellung einer wildtierfreundlichen Mahd sowie Tipps für das Vergrämen von Wildtieren vor der Mahd. Falls Sie mit übereifrigen Naturbesuchern rechnen müssen, die aus Unwissenheit gesunde Jungtiere entnehmen – im DJV-Shop finden Sie Material, um zu informieren und aufzuklären, zum Beispiel mit der Tafel „Wer’s Wild mag, bleibt ruhig“ oder mit dem gleichnamigen Flyer.

Wir sagen: Vielen Dank für Ihren so wichtigen Beitrag für den Tier- und Artenschutz.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende

Ihre DJV-Geschäftsstelle

Was sonst noch passiert ist?

Ausnahmeregelung für Drohnen zur Jungwildrettung beschlossen

Bestandsdrohnen für die Jungwildrettung sind auch ohne Zertifizierung des Herstellers weiterhin zugelassen. Die Forderungen von DJV und DWR für eine schnelle und unbürokratische Lösung sind erfolgreich.

Zur Meldung

Frühjahrsprogramm DJV-Online-Akademie

Wildbiologische Forschung, Wildtierrettung mit der Drohne oder Förderung der Artenvielfalt – melden Sie sich rechtzeitig für das Frühjahrsprogramm der DJV-Online-Akademie an. Wir bieten spannende Vorträge mit hochkarätigen Experten.

Zum Programm
Zur Anmeldung

Stellenangebote im Bereich Natur- und Artenschutz

Vielfältige Angebote für Ihre Leidenschaft für die Natur – schauen Sie doch mal in die aktuellen Stellenangebote des DJV und der Landesjagdverbände. Ob Naturschutz, jagdliches Brauchtum oder Jagdrecht – bewerben Sie sich, wir freuen uns auf Sie.

Zu den Stellenangeboten

Jetzt mitmachen: Umfrage zu Jungwildrettung

Deutsche Wildtier Stiftung, Deutsche Wildtierrettung und DJV wollen Einsätze für Rehkitze und Wiesenvögel weiter verbessern. Online-Abfrage für den Tier- und Artenschutz geht bis zum 31. März.

Zur Umfrage

Broschüre „DJV-Schießstandordnung und Schießvorschrift“

Neu im DJV-Shop!

Die Schießstandordnung ist für alle Schießstätten verbindlich, die für das jagdliche Schießen genutzt werden. In der Broschüre mit der Neufassung in der ab 01. April 2024 geltenden Fassung werden die Inhalte „Schießstandordnung des DJV“, „Schießvorschrift des DJV“ und „Merkblatt für verantwortliche Aufsichtspersonen“ behandelt.  Auf 68 Seiten werden von der Wurfweite der Wurfscheibe bis hin zu Paragraphen aus dem Waffengesetz (WaffG) Themen und Richtlinien auf Schießständen bearbeitet.

Preis: 2,50 €

 

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