Liebe Jägerinnen und Jäger,
Tierschützer und Wildtiere können aufatmen – Bestandsdrohnen ohne Zertifizierung des Herstellers können auch weiterhin für die Jungwildrettung während der Mahd genutzt werden. Der einzuhaltende Mindestabstand zu Siedlungen, Erholungsgebieten sowie Industrie- und Gewerbeflächen wird reduziert.
Rückblick: Zum 1. Januar 2024 sind im Rahmen der EU-Drohnenverordnung verschärfte Regeln zum Betrieb von Drohnen in Kraft getreten. Betroffen wären auch Fluggeräte gewesen, die bis Ende 2022 für die Jungwildrettung angeschafft und durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft entsprechend gefördert wurden. Das AUS FÜR EINEN GROSSEN TEIL DER BESTANDSDROHNEN hätte fatale Folgen für die Jungwildrettung während der Frühmahd gehabt. Der Deutsche Jagdverband und die Deutsche Wildtierrettung haben sich vehement für eine schnelle und unbürokratische Lösung eingesetzt – mit Erfolg. Am Mittwoch hat das Bundesverkehrsministerium mit einer Weisung an das Luftfahrt-Bundesamt Einschränkungen für die Jungwildrettung mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Der bisher für nicht zertifizierte Drohnen geltende Mindestabstand von 150 Metern zu Siedlungen, Erholungsgebieten sowie Industrie- und Gewerbeflächen reduziert sich. Hier gilt jetzt eine 1:1-Regel, das heißt, dass der Mindestabstand auf 10 Meter oder bei Bedarf sogar weniger verringert werden kann, wenn entsprechend tief geflogen wird. Deutschland ist vergleichsweise dicht besiedelt, die Felder sind häufig in unmittelbarer Nähe zu Wohn- oder Gewerbegebieten. Mit der neuen Abstandsregel sollen Drohnen dann auf über 90 Prozent mehr Agrarflächen eingesetzt werden können.
Die Regelung ist zunächst auf acht Monate befristet. Ranghohe Behördenvertreter aus den zuständigen Ministerien haben gegenüber DJV und DWR allerdings signalisiert, dass eine dauerhafte Lösung gefunden werden soll. Mehr dazu finden Sie in unserer Pressemitteilung.
Sie als Tierschützer sind über die Brut- und Setzzeit sowie die Gefahren für das Jungwild während der Frühmahd natürlich bestens informiert – Ihr Umfeld ist es vielleicht nicht. Für Jungwildretter haben wir gemeinsam mit der Deutschen Wildtierrettung Poster-Vorlagen entworfen, die Sie gern nutzen können.
Empfehlen Sie doch Ihren Landwirten das Video „Tierschutztipps für die Grasernte“ mit einer leicht verständlichen Darstellung einer wildtierfreundlichen Mahd sowie Tipps für das Vergrämen von Wildtieren vor der Mahd. Falls Sie mit übereifrigen Naturbesuchern rechnen müssen, die aus Unwissenheit gesunde Jungtiere entnehmen – im DJV-Shop finden Sie Material, um zu informieren und aufzuklären, zum Beispiel mit der Tafel „Wer’s Wild mag, bleibt ruhig“ oder mit dem gleichnamigen Flyer.
Wir sagen: Vielen Dank für Ihren so wichtigen Beitrag für den Tier- und Artenschutz.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende
Ihre DJV-Geschäftsstelle